gewerbliche Haftungsrisiken
Vermögensschaden-Haftpflicht
Sind Sie beratend oder verwaltend tätig? Vertreten Sie die Vermögensinteressen Dritter? Da kann schon ein nur behaupteter Fehler Schadensersatzforderungen wegen “echter Vermögensschäden” in erheblichem Ausmaß nach sich ziehen.
Wussten Sie, dass für den Umfang Ihrer Haftung hier nicht der Tag des zeitverzögert eintretenden Schadens, sondern bereits der Tag des Verstoßes maßgeblich ist?
Damit Sie als Immobilienmakler, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, IT-Berater, Internet-Dienstleister oder Unternehmensberater im Ernstfall nicht unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen haften müssen, helfen wir Ihnen gerne mit einer passgenauen Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.
Betriebshaftpflicht
Die Betriebshaftpflichtversicherung stellt Unternehmen von Schadensersatzansprüchen durch geschädigte Personen oder an Sachen Dritter frei. Dabei sind alle Betätigungen des Inhabers und der Mitarbeiter, die dem Betriebszweck dienen, vom Versicherungsschutz umfasst. Da die gesetzlichen Ansprüche von Geschädigten der Höhe nach unbegrenzt sind, ist eine passende Betriebshaftpflichtversicherung das wichtigste Sicherheitsfundament für alle Selbständigen.
Sind Sie selbst Hersteller von Waren? Dann empfiehlt sich eine Produkthaftpflichtversicherung, die als Bestandteil einer Betriebshaftpflicht eingeschlossen werden kann. Führen Sie einen KFZ-Betrieb? Dann informieren Sie sich unbedingt auch über die für Sie existenzielle Handel- & Handwerk-Versicherung.
Oftmals kann auch eine Privathaftpflichtversicherung für den Firmeninhaber und dessen Familie kostengünstig oder gratis eingeschlossen werden.
Handel & Handwerk
Sie betreiben einen Kfz-Handel, eine Kfz-Werkstatt oder einen gemischten Kfz-Handels- und Reperatur-Betrieb?
Mit der Handel- und Handwerkversicherung bieten wir Ihnen Versicherungsschutz gegen Schäden durch oder an allen auf Ihrem Gelände zum Verkauf stehenden Fahrzeugen.
Auch Kundenfahrzeuge die zur Reparatur in Ihrer Obhut sind, sind vom Versicherungsschutz umfasst.
Dabei deckt der Haftpflichtteil Schäden, die durch diese Fahrzeuge verursacht werden. Die Voll- bzw. Teilkasko reguliert Schäden, die an diesen Fahrzeugen entstehen.
Produkthaftpflicht
Unternehmen die Produkte herstellen, die in anderen Herstellerunternehmen zu einem Endprodukt weiterverarbeitet werden (bspw. Automobil-Zulieferer), haften für Vermögensschäden Ihrer Kunden – und zwar in unbegrenzter Höhe. Auch sog. Quasi-Hersteller, wie auch Importeure und Händler können unter Umständen für derartige Schäden haftbar sein.
Solche Vermögensschäden können Unternehmen nur mit der erweiterten Produkthaftpflichtversicherung absichern. Auch für Handwerksbetriebe mit Privatkunden kann eine erweiterte Produkthaftpflicht sinnvoll sein.
Eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung kann immer nur zusammen mit einer Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Schildern Sie uns möglichst genau Ihre Tätigkeit. Gerne erstellen wir Ihnen Vergleichsangebote.
Veranstalterhaftpflicht
Sie führen einmalig eine Veranstaltung durch? Sie planen eine Abschlussfeier oder ein Open Air-Konzert? Sie erwarten nur 20 exklusiv geladene Gäste oder eine unbekannte Anzahl von bspw. 20.000 Besuchern oder gar mehr? Dann sind Sie mit den Vorbereitungen vollauf beschäftigt. Denken Sie dennoch daran: sollte Ihren Gästen oder Besuchern während des Events ein Personen- oder Sachschaden widerfahren, kann das leicht Ihren finanziellen Ruin bedeuten.
In jedem Fall sollten Sie Ihr gesetzlich unbegrenztes Schadensersatz-Risiko durch eine Veranstalterhaftpflicht absichern. Hierzu bieten wir Ihnen wahlweise die einmalige Versicherung oder eine Ganzjahrespolice, falls Sie mehrere Veranstaltungen innerhalb eines Jahres durchführen.